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Änderungen bei der Parkraumbewirtschaftung

Der Rat der Kreisstadt Euskirchen hat am 13.12.2019 beschlossen, die bewirtschafteten Parkflächen auszuweiten. Gegenwärtig werden gemeinsam mit der SVE Parkscheinautomaten aufgestellt und die neuen Flächen durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Die Nutzung dieser Flächen wird künftig von Montag bis Samstag von 9-18 Uhr kostenpflichtig sein. Bewohner dieser Bereiche können bei der SVE in der Oststraße 1-5 einen Bewohnerparkausweis für 30,70 Euro pro Jahr beantragen, der zum Parken in diesen Bereichen ohne Parkschein berechtigt. Nach einer Übergangsphase werden diese neuen Bereiche ab dem 01.09.2020 von den städtischen Verkehrsaufsehern kontrolliert und Verstöße gegen das neue Bewirtschaftungskonzept werden protokolliert.

Änderungen ergeben sich in folgenden Bereichen:

Bewohnerparkzone A:

– Im Auel zw. Nahestraße und Saarstraße

– Moselstraße zw. Gerberstraße und Saarstraße

– Nahestraße zw. Moselstraße und Im Auel

– Saarstraße zw. Moselstraße und Im Auel

– Tuchmacherweg

– Wißkirchener Fließ zw. Nahestraße und Saarstraße

Bewohnerparkzone D:

– Agnes-Deutschbein-Straße

– Im Kleinefeldchen

– In den Herrenbenden zw. Erftstraße und Keltenring

– Jahnstraße zw. Im Kleinefeldchen und In den Herrenbenden

– Mittelstraße zw. Mühlenstraße und Im Kleinefeldchen

– Nordstraße zw. Im Kleinefeldchen und Keltenring

Bewohnerparkzone E:

– Bergerstraße zw. Carmanstraße und Frauenberger Straße

– Carmanstraße zw. Sebastianusstraße und Bergerstraße

– Sebastianusstraße zw. Kessenicher Straße und Frauenberger 

  Straße

Nähere Auskünfte zur Ausstellung von Bewohnerparkausweisen erteilt die SVE.

Bildquellen:

  • Info: Euregiophoto