Mit sofortiger Wirkung sind alle Restaurants im Regierungsbezirk Köln – und damit auch im Kreis Euskirchen – grundsätzlich geschlossen. Dies haben alle Landräte, Oberbürgermeister und der Städteregionsrat in einer Telefonkonferenz mit Regierungspräsidentin Gisela Walsken vereinbart. Der Kreis Euskirchen hat heute auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes eine entsprechende Allgemeinverfügung erarbeitet und sie allen Kommunen im Kreis zur Verfügung gestellt. Damit geht der Regierungsbezirk Köln über die Erlasslage des Landes hinaus, wonach Restaurants von 6 bis 15 Uhr öffnen dürfen.
Landrat Günter Rosenke: „Es geht jetzt darum, Menschenansammlungen zu vermeiden. Wenn Kneipen, Cafés und Bars aus diesem Grund geschlossen werden, dann ist es doch nur logisch, dass auch Restaurants nicht weiter öffnen dürfen. Alles andere ist nicht zu vermitteln. Jetzt ist konsequentes Handeln gefragt!“
Im Regierungsbezirk Köln ist damit der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb von Restaurants, Speisegaststätten, Biergärten, Bäckereien, Eisdielen usw. untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Lieferserviceangebote, Drive-In-Restaurantschalter oder sonstiger Außerhausverkauf von Speisen und Getränken. (KREU)
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- Infektionsgefahr: Felix Kästle / dpa