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Allgemeinverfügung der Kreisstadt Euskirchen zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2

Auf Grundlage der Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 13.,15. Und 17. März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen hat die Kreisstadt Euskirchen heute (18.03.2020) eine Allgemeinverfügung bekannt gemacht.

Mit der Verfügung werden die aktuellen Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) für die Kreisstadt Euskirchen umgesetzt. Sie regeln insbesondere Betretungs- und Besuchsverbote sowie die Schließung von Einrichtungs- und Begegnungsstätten. Die Allgemeinverfügung tritt am 19.03.2020 in Kraft, der Text ist entsprechend der örtlichen Bestimmungen für Öffentliche Bekanntmachungen per Aushang im Foyer des Rathauses, Kölner Straße 75, im Vorraum zum Bürgerbüro, Baumstraße 2 sowie am Eingang zur Stadtbibliothek Euskirchen, Wilhelmstraße 32-34 veröffentlicht.

Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfes ist es erforderlich, die Bekanntmachung auf diesem Wege durchzuführen.  

Nach der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes sind zur Bewältigung der aktuellen Weiterverbreitung des Corona-Virus “massive Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich”. Damit sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit verbunden. Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Die Zahl der Infizierten steigt auch im Stadtgebiet Euskirchen stetig an.

Weiteres sowie Einzelheiten entnehmen sie der anliegenden Allgemeinverfügung. 

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  • Infektionsgefahr: Felix Kästle / dpa