Um die von Asbest ausgehenden Gefahren zu minimieren, rät die Abfallberatung des Kreises Euskirchen dazu, bei Sanierungsarbeiten eine Fachfirma, die über die entsprechende Sachkunde verfügt, hinzuziehen. Asbest sollte nie zerbrochen, zersägt oder druckgereinigt werden, da hierdurch die krebserregenden Stäube freigesetzt werden. Um Staubentwicklungen zu vermeiden, sollte das Material stets feucht gehalten werden. Eine Weitergabe von Asbestprodukten an Dritte verboten. Grundsätzlich kann der unerlaubte Umgang mit diesem Stoff strafrechtlich verfolgt werden.
Asbesthaltige Abfälle, die im Kreis Euskirchen von Privatpersonen entsorgt werden, müssen am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich (AWZ) gegen eine Gebühr abgegeben werden. Hier erhält man auch gegen eine entsprechende Kaution spezielle Transportsäcke für die Asbestabfälle.
Da es sich bei asbesthaltigen Abfällen um gefährliche Abfälle handelt, werden an die Entsorgung spezielle Anforderungen gestellt:
– Das Material muss staubdicht verpackt sein.
– Asbeststäube und Abfälle mit schwach gebundenen Asbestfasern müssen mittels Zement vor der Anlieferung fest gebunden werden.
Das Abfallwirtschaftszentrum Mechernich (AWZ) ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet und samstags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
Fragen zum Thema beantwortet gerne die Abfallberatung des Kreises Euskirchen (Fon 02251-15 371).
Weitere Informationen können auf der Homepage des Kreises unter: www.kreis-euskirchen.de im Bereich Umwelt / Abfallwirtschaft abgerufen werden. Per Download kann dort unter: “Download Infomaterial” das Merkblatt “Entsorgung asbesthaltiger Abfälle” heruntergeladen werden.
Bildquellen:
- Asbest_Manuel Neiberger_pixelio.de: Kreis Euskirchen