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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Kreisstadt Euskirchen darf erfolgen – Verfügungen des Kreises rechtswidrig

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Die Verfügungen des Kreises Euskirchen, mit der er der Kreisstadt Euskirchen die Bekanntmachung ihres ausgeglichenen Haushaltes für das Jahr 2015 untersagt hat, sind rechtswidrig.

 

Nachdem das Verwaltungsgericht (VG) Aachen in einer Eilentscheidung am 30.07.2015 festgestellt hatte, dass die Kreisstadt Euskirchen ihren am 05.03.2015 verabschiedeten ausgeglichenen Haushalt bekannt machen darf, hatte das Land Nordrhein-Westfalen hiergegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster erhoben. Das OVG hat nunmehr mit seiner Entscheidung vom 29.10.2015 die Rechtsauffassung der Kreisstadt Euskirchen sowie die Entscheidung des VG Aachen bestätigt und die bisherigen Verfügungen des Kreises Euskirchen als rechtswidrig eingestuft.

 

Damit wird das Bekanntmachungsverbot aufgehoben und die städtische Haushaltssatzung kann nunmehr in Kraft treten.

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  • Info: Euregiophoto