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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Kreisstadt Euskirchen zulässig

Untersagungsverfügung des Kreises Euskirchen rechtswidrig

 

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in einer Eilentscheidung am 30.07.2015 festgestellt, dass die Kreisstadt Euskirchen ihren am 05.03.2015 verabschiedeten ausgeglichenen Haushalt bekannt machen darf. Die Kreisstadt Euskirchen hatte sich mit einem Eilantrag gegen die diesbezügliche Untersagungsverfügung des Kreises Euskirchen gewandt, da diese von Bürgermeister Dr. Uwe Friedl als rechtswidrig angesehen wurde. Das Verwaltungsgericht hat diese Rechtsauffassung nun bestätigt und das Bekanntmachungsverbot aufgehoben.

 

„Die Haushaltsverfügung der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist nicht mit geltendem Kommunalrecht vereinbar, wie das Verwaltungsgericht Aachen nun festgestellt hat. Der Landrat hat daher seine Untersagungsverfügung rechtswidrig erlassen“ kritisiert Friedl. Die Entscheidung des Gerichts sei eine „Klatsche“ für beide.

 

Die SPD-Stadtratsfraktion hatte nach Erlass der Haushaltsverfügung nicht mit Kritik an der Verwaltung gespart, da die Untersagung der Bekanntmachung u.a. mit den bisher nicht vorliegenden Jahresabschlüssen begründet wurde. „Die SPD-Fraktion sollte ihre persönlich diffamierenden Aussagen zu diesem Thema zurücknehmen, da meine Rechtsauffassung voll umfänglich bestätigt wurde“ so Friedl. Die fehlenden Jahresabschlüsse seien eine Sache, der Rechtsverstoß der Landesregierung und des Landrates eine andere.

 

Nach den klaren Ausführungen des VG Aachen wäre es umso unverständlicher, wenn der Kreis Euskirchen – wie gegenüber der Stadt angekündigt – gegen dieses Urteil Beschwerde beim OVG Münster erheben würde. „Damit würde das Budgetrecht des Rates weiterhin in nicht akzeptabler Weise behindert.“

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