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Bezirksregierung verbietet kommende Sonntagsöffnung in Bad Münstereifel

Bad Münstereifel, 29.8.2014. Die Bezirksregierung Köln hat nach Einbeziehung des zuständigen Landesministeriums am gestrigen Tag klargestellt, dass

gegen die anstehende erste zusätzliche Sonntagsöffnung im Kontext des gerade erfolgreich eröffneten City Outlets Bad Münstereifel ordnungsbehördlich

eingeschritten würde. Seit Monaten befasste sich die zuständige Bezirksregierung mit der Frage, ob eine Öffnung des Centers an 40 Sonn- und Feiertagen

im Hinblick auf die bestehende Gesetzeslage der Kurstädte und im Hinblick auf die jahrelang in Bad Münstereifel und in zahlreichen anderen Kommunen

ausgeübte Praxis möglich ist. Die beliebte Tourismus- und Shoppingdestination kann daher derzeit nicht am Sonntag weitere Besucher in die Innenstadt zum

Shopping locken. Dies betrifft die Outlet Stores und alle Verkaufsstellen im Sinne der Gleichbehandlung.

 

 

Dazu Bürgermeister Alexander Büttner: „Die Bezirksregierung hatte offensichtlich

keinen rechtlichen Beurteilungsspielraum. Gleichwohl bleiben Fragen offen. Es wäre an der Zeit, die Thematik zu überdenken. Es ist unverständlich, dass Nordrhein-Westfalen

als Grenzland nicht eben so viele verkaufsoffene Sonntage ermöglicht bekommt, wie z.B. das Grenzbundesland Rheinland-Pfalz. Das dort ansässige

Outlet in Zweibrücken öffnet an 16 Sonntagen pro Jahr.“ Da Bad Münstereifel seit jeher eine Tuchmacher- und Gerberstadt ist, ist die Veräußerung von Textilien

und Schuhen für die Stadt kennzeichnend, die Herkunft der Ware ist dabei nicht ausschlaggebend, sondern der Handel mit ihr. Sonntagsöffnungen im Zusammenhang

mit besonderen Anlässen oder Festen sind damit gelebte Tradition in der Kurstadt.

 

 

Die Betreiber des Outlets, die international tätige ROS Retail Outlet Shopping GmbH, formuliert ihren eindeutigen Protest gegen diesen Entschluss der Politik.

Dazu Geschäftsführer Thomas Reichenauer: „Die Türen bleiben hier am Sonntag zu. Für uns ist es unbegreiflich, derzeit auf nur vier Sonntagsöffnungen

begrenzt zu werden. Das ist eine enge Auslegung der Gesetzeslage. Die Bezirksregierung hätte auch eine andere Sicht einnehmen können, wie bei bereits

anderen 160 Gemeinden, bei denen eine großzügigeres Handling vorherrscht und z.B. an 40 Sonntagen komplett geöffnet wird. Diese restriktive Sichtweise

stoppt die gerade neu gewonnene, sprudelnde Kaufkraft und lässt sie ungehindert in die angrenzenden Länder mit Sonntagsöffnung abwandern. Nach der

erfolgreichen Eröffnung sind in nur wenigen Tagen weit über 150.000 Menschen nach Bad Münstereifel gekommen. Wir haben den lang ersehnten

Prozess der Revitalisierung initialisiert und erfolgreich umgesetzt. Statt uns zu unterstützen, werden der ortsansässige Handel und damit die gesamte Stadt

in aller Härte dafür bestraft. Es liegt nahe, sich unter diesen Umständen als Opfer einer einseitigen Politik zu fühlen.

Wir möchten gern, gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort und in NRW, diesen Sachstand gemeinsam klären, um die gerade neu entstandene Chance zu nutzen,

die Tradition der alten Tuchermacherstadt modern fortzusetzen und damit den Handel zu unterstützen – auch sonntags.“