Aachen, Heinsberg, Euskirchen (ots) – Im Rahmen der Intensivierung der Grenzüberwachungsmaßnahmen hat die Bundespolizei mit ihren Kooperationspartnern (unter anderem Kreispolizeibehörde Heinsberg, die belgischen Polizeien: Föderale Polizei Eupen und Lokale Polizei Weser/Göhl) für mehrere Stunden den Fahndungsdruck an den Grenzen zu den Niederlanden und Belgien erhöht.
Ziel der Intensivierung ist die Bekämpfung der unerlaubten Einreise und der Schleuserkriminalität sowie ihrer Begleitstraftaten.
Es brauchte nicht lange, da konnten schon die ersten Fahndungserfolge verbucht werden. Unter den über 500 Personen und fast 300 kontrollierten Fahrzeugen konnten durch die eingesetzten Kräften 2 Festnahmen vollzogen werden. Ein 40-jähriger Deutscher wurde an der B 56 n festgenommen. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Erschleichen von Leistungen gesucht. Da er die Geldstrafe von 1800,- Euro nicht bezahlen konnte, muss er jetzt ersatzweise eine 60-tägige Haftstrafe absitzen. In einem weiteren Fall hat man einen 38-jährigen Deutschen am ehemaligen Grenzübergang Köpfchen festgenommen. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen des gemeinschaftlich versuchten Diebstahls gesucht. Er wird nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen in die für ihn zuständige Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Bei Kontrollen grenzüberschreitender Züge und Fahrzeuge gingen den Beamten insgesamt 13 Personen ohne die benötigten Ausweispapiere und 3 Personen wegen der Beihilfe der unerlaubten Einreise sowie Aufenthalt ins Fahndungsnetz. Gegen sie wurden Anzeigen wegen der Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz gefertigt. Einige von Ihnen stellten ein Schutzersuchen und wurden an Aufnahmeeinrichtungen weiteregeleitet. Weitere waren bereits in Deutschland registriert und wurden aufgefordert sich beim zuständigen Ausländeramt zu melden.
Des Weiteren haben die Beamten 2 Personen ohne Führerschein und 1 Person, die unter Einfluss von Betäubungsmitteln ihr Fahrzeug geführt hatte, die Weiterfahrt untersagt. Es konnten noch Verstöße gegen das Waffengesetz aufgedeckt werden. In einem Fall haben die Beamten ein Einhandmesser und bei einer weiteren Person eine Gewehrpatrone festgestellt. Gegen sie wurden Anzeigen gefertigt. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz konnten auch geahndet werden. Geringe Mengen an Betäubungsmitteln sowie Equipment zum Anbau von Canabis wurden festgestellt. Daneben ist die Bundespolizei mit ihren Kooperationspartnern mehreren Fahndungsersuchen nachgegangen. Beamte der Kreispolizeibehörde Heinsberg haben darüber hinaus noch bei einem Fahrer die Ladungssicherung bei seinem Fahrzeug beanstandet. Er durfte erst weiterfahren, nachdem er seine Ladung vorschriftsmäßig gesicherte hatte.
Das Fazit des Einsatzleiters und zugleich stellvertretenden Inspektionsleiters der Bundespolizeiinspektion Aachen, Sven Nestler: „Unsere Feststellungen zeigen, dass die deutliche Präsenz der Bundespolizei wichtig und richtig ist. Wir setzen daher auch weiterhin alles daran für die Sicherheit in unserem Grenzraum zu sorgen. Straftätern soll gesagt sein: Wir agieren unberechenbar zu jeder Zeit, an jedem Ort, in enger Zusammenarbeit mit unseren polizeilichen Partnern im In- und Ausland.“