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BURGER KING EUROPE KÜNDIGT ALLE FRANCHISE VERTRÄGE MIT DER YI – KO HOLDING

Franchisenehmer muss den Betrieb in allen 89 BURGER KING® Restaurants einstellen, nachdem
Vorgaben zu Arbeitsbedingungen und Verpflichtungen der Unternehmensleitung nicht eingehalten
wurden. Damit ist auch die Filiale in Euskirchen betroffen!

MÜNCHEN – 19. November 2014 – Burger King Europe (BKE) gibt heute die Kündigung aller 89
Franchiseverträge mit der Yi-Ko Holding (Yi-Ko) mit sofortiger Wirkung bekannt. Diese Kündigung
betrifft die 89 Restaurants, die im Besitz der Yi-Ko sind und von ihr betrieben werden. Die übrigen
599 BURGER KING® Restaurants in Deutschland setzen ihren Betrieb wie gewohnt fort.
Diese schwierige, jedoch notwendige Entscheidung wurde getroffen, nachdem sich die Yi-Ko
wiederholt nicht an die vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen für ihre 3.000 Restaurant-
Mitarbeiter gehalten hat. Die fortgesetzte Missachtung der BURGER KING® Standards durch die
Yi-Ko hat auch die Existenz der übrigen 165 Franchisenehmer und 25.000 Mitarbeiter in
Deutschland gefährdet.
Vor einigen Monaten erlangte die BKE Kenntnis über schwerwiegende Missstände in den von der
Yi-Ko Holding geführten Restaurants. Deshalb einigten wir uns mit der Yi-Ko auf einen
umfassenden Maßnahmenplan zur Beseitigung dieser Missstände. Als Teil dieses
Maßnahmenplans stellte BKE der Yi-Ko einige seiner erfahrensten Führungskräfte zur Seite, um die
Arbeitsbedingungen und das operative Geschäft zu verbessern und so die Einhaltung der hohen
Standards der Marke BURGER KING® sicherzustellen. Dadurch wurden zunächst folgende
wichtige Erfolge erzielt:
• 90 % der Gerichtsverfahren gegen die Yi-Ko Holding konnten innerhalb von 90 Tagen
beigelegt werden.
• Wir stellten erhebliche Verbesserungen der Gästezufriedenheit sowie der operativen
Leistung fest.
• Hunderte Manager der von der Yi-Ko Holding betriebenen Restaurants wurden erneut
auf die operativen Standards der Marke BURGER KING® geschult.
Trotz der anfänglichen Erfolge musste BKE feststellen, dass die Yi-Ko erneut gegen die
getroffenen Vereinbarungen verstieß. Dies beinhaltete unter anderem, dass der ehemalige
Geschäftsführer der Yi-Ko fortwährend Einfluss auf das Tagesgeschäft nahm, dass wiederholt
gegen Arbeitsverträge verstoßen wurde und dass die Schichten der Restaurants unterbesetzt
waren. Basierend auf den Ergebnissen unserer eigenen Untersuchungen und den wiederholten
Verstößen gegen die Vereinbarungen durch die Yi-Ko, hat BKE den Entschluss gefasst, alle
Franchiseverträge mit der Yi-Ko mit sofortiger Wirkung zu beenden.
„Die Kündigung stellt für uns nur den letzten Schritt dar“, sagt Andreas Bork, Vice President &
General Manager, Burger King Central Europe. „Leider mussten wir aufgrund der wiederholten
Verstöße der Yi-Ko gegen operative und arbeitsrechtliche Standards sowie der daraus
resultierenden Rufschädigung feststellen, dass die Yi-Ko kein Teil der BURGER KING®
Gemeinschaft bleiben kann.“

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