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Die Pflegereform 2015 hat Folgen für Arbeitgeber! Die Kreiswirtschaftsförderung unterstützt mit dem Betrieblichen Pflegekoffer.

Zum 01. Januar 2015 tritt das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft – mit Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zentrale Neuerungen sind der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, der Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen sowie die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.

“Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfahren die Doppelbelastung von Pflege und Beruf. Wir bieten den Angehörigen nun eine größere Sicherheit, dass sie sich um ihre Angehörigen kümmern können, wenn sie pflegebedürftig sind, ohne ihren Beruf aufgeben zu müssen”, heisst es aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Das Bundesministerium veröffentlicht die drei Säulen des Gesetzentwurfs:

10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung:
Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können im Rahmen der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben. Neu ist, dass dies mit einem Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, vergleichbar mit dem Kinderkrankengeld, verbunden wird – eine Lohnersatzleistung, die den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Großteil auffängt.

Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch:
Beschäftigte haben auch künftig einen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Dieser Anspruch wird künftig durch einen Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen ergänzt. Dieses Darlehen zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts können die Beschäftigten direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab. Auf entsprechenden Antrag kann auch ein niedrigeres Darlehen – bis zu einer Mindesthöhe von 50 Euro monatlich – in Anspruch genommen werden.

Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen:
Neu im Gesetzentwurf ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit. Beschäftigte sind künftig für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Zusätzlich erhalten sie einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Ebenfalls in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden Freistellungen zur Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen Kindes in einer außerhäuslichen Einrichtung sowie zur Begleitung von nahen Angehörigen in ihrer letzten Lebensphase.

Mit den Neuerungen weitet die Bundesregierung die Leistungen für pflegende Angehörige aus und trägt damit einer Entwicklung Rechnung, die längst real, oft aber noch unterschätzt ist. In Deutschland werden derzeit 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt – zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige.

Die Vereinbarkeit von privaten, pflegerischen Aufgaben mit dem Beruf stellt dabei viele Beschäftigte vor enorme Herausforderungen und bedeutet zumeist auch eine intensive psychische Belastung. Die Auswirkungen der Doppelbelastung auf den Arbeitsplatz können sehr unterschiedlich sein und reichen von mangelnder Konzentrations- und Leistungsfähigkeit bis hin zur Aufgabe der Beschäftigung.

Für viele Betriebe ist es vor diesem Hintergrund zunehmend wichtiger geworden, die betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten für eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu nutzen.

Mit dem sog. Betrieblichen Pflegekoffer unterstützt die Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen die Unternehmen und ihre Beschäftigten bei einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik und der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Gut und gerne drei Kilogramm bringt der “Koffer” auf der Waage. Noch deutlicher wiegt sein Inhalt. Denn das Service-Werkzeug ist randvoll mit nützlichen Informationen, Arbeitshilfen, Broschüren und sogar Flyern für die Kommunikation in den Unternehmen.

Interessierte Unternehmen können den Betrieblichen Pflegekoffer bei der Struktur- und Wirtschaftsförderung, per E-Mail an sarah.weber@kreis-euskirchen.de, bestellen oder für weitere Informationen einen Termin vereinbaren.