Es gibt aber auch weiterhin Kinder, die niemanden in ihrem persönlichen Umfeld haben, der sie besucht und der von außen Anteil an ihrem Weg nimmt. Sind es bisher vor allem Kinder und Jugendliche in Heimen oder Pflegefamilien, die keine familiäre Anbindung mehr haben ist nun zu erwarten, dass zukünftig auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dem Kreis zugewiesen werden, die ebenfalls einen Vormund brauchen. Manfred Poth: “Auch diese Jugendlichen werden neben einem passenden Angebot der Jugendhilfe einen Vormund brauchen, der sich um sie kümmert.”
Ein ehrenamtlicher Vormund sollte ein solches Kind möglichst über Jahre begleiten und muss neben dem Engagement für Kinder auch die Fähigkeit haben, die oftmals zunächst unbekannte Lebenssituation der anvertrauten Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien zu respektieren. “Ein Einzelvormund ist eine vertraute Person; die nur für das Kind oder den Jugendlichen zuständig ist und ihnen das Gefühl vermitteln kann: Ich mag dich und setze mich gerne für dich ein, einfach so…”, betonen Theresia Kania und Claudia Simon, für das Projekt verantwortliche Fachkräfte der Abteilung Jugend und Familie beim Kreis Euskirchen.
Vormundschaften werden gerichtlich angeordnet, für ihre Tätigkeit können die ehrenamtlichen Vormünder eine pauschale Aufwandsentschädigung beantragen.
Um auch zukünftig möglichst allen Kindern und Jugendlichen einen passenden ehrenamtlichen Vormund vermitteln zu können, lädt die Abteilung Jugend und Familie erneut zu einer Informationsveranstaltung für interessierte Bürger an.
Die Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, dem 15.04.15 um 16.00 Uhr im Sitzungssaal 2 der Kreisverwaltung Euskirchen, Jülicher Ring 32 in Euskirchen statt. Interessierte werden für die bessere Planung gebeten, sich bei Frau Kania, Tel. 02251-15631 (Email: theresia.kania@kreis-euskirchen.de) oder Frau Simon, Tel. 02251-15678 (Email: claudia.simon@kreis-euskirchen.de), anzumelden.
Die Schulung findet im Mai an 3 Nachmittagen (6., 13., 20.05.15) und einem Samstag (09.05.15) statt.