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Entwurf der Haushaltssatzung der Kreisstadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2016

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Kreisstadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2016 mit Anlagen (im Internet unter www.euskirchen.de einsehbar) liegt ab dem 04.01.2016 während der Dauer des Beratungsverfahrens des Rates – die Beschlussfassung im Rat der Kreisstadt Euskirchen erfolgt voraussichtlich am 08.03.2016 – zur Einsichtnahme im Rathaus, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen, Zimmer 201 zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

  • montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 8.30-12.30 Uhr
  • dienstags und donnerstags in der Zeit von 8.30-16.30 Uhr.

 

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige der Kreisstadt Euskirchen in der Zeit vom 04.01.2016 bis einschließlich 22.01.2016 Einwendungen bei der o.g. Stelle schriftlich oder mündlich zu Protokoll erheben.

Über erhobene Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

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  • Info: Euregiophoto