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Erweiterte Allgemeinverfügung der Kreisstadt Euskirchen

Die Kreisstadt Euskirchen hat über die Erweiterung ihrer Allgemeinverfügung zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virusinfektionen (“Corona-Virus”) bestimmt, dass auch Restaurants, Speisegaststätten, Biergärten und Eisdielen dauerhaft geschlossen zu halten sind. Erlaubt sind nur noch Drive In-Schalter, Lieferdienste und der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken.

Hintergrund ist, dass diese Regelung von Seiten der Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen als notwendig angesehen wird. Zudem ist durch die weiteren Schließungen eine bessere Kontrolle durch den städtischen Ordnungsaußendienstes möglich. Weil Erkrankungsfälle weiterhin stark ansteigen, kann auf diesem Wege eine zusätzliche Verzögerung der Ausbreitung des „Coronavirus“ erreicht werden.

Die überarbeitete Allgemeinverfügung tritt am 20.03.2020 in Kraft. Der Text ist entsprechend der örtlichen Bestimmungen für Öffentliche Bekanntmachungen per Aushang im Foyer des Rathauses, Kölner Straße 75, im Vorraum zum Bürgerbüro, Baumstraße 2 sowie am Eingang zur Stadtbibliothek Euskirchen, Wilhelmstraße 32-34 veröffentlicht.

Weiteres sowie Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden Allgemeinverfügung.

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  • Info: Euregiophoto