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Euskirchen – Besuch des Euskirchener Dreigestirns

Am Mittwoch (15. Februar) haben Landrat und Behördenleiter Markus Ramers und der Abteilungsleiter Polizei, Polizeidirektor Harald Mertens, zusammen mit Vertretern der Kreispolizei, stellvertretend für alle Karnevalisten im Kreis das Euskirchener Dreigestirn empfangen: Prinz Mucki I. (Markus Tews), Bauer Thomas (Wierum) und Jungfrau Johanna (Jochen Tews).

Behördenleiter Ramers: “Wir alle wollen in den nächsten Tagen friedlich, fröhlich und respektvoll Karneval feiern! Danke an das Oeskerchener Dreigestirn für den heutigen Besuch bei der Polizei und die gemeinsame Botschaft. Polizei, Rettungs- und Ordnungskräfte, Sanitätsdienste und viele weitere sind in den nächsten Tagen für die Sicherheit aller Jecken im Kreis unterwegs – deshalb sollten die auch anständig behandelt werden. Danke für den wichtigen Einsatz!”

Um mit gutem Gewissen feiern zu können, rät die Polizei im Kreis Euskirchen: Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, wie Sie nach dem Feiern sicher nach Hause kommen!

Finger weg vom Steuer, wenn Sie Alkohol getrunken haben! An den Karnevalstagen verstärkt die Polizei ihre Verkehrskontrollen, um unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehende Fahrzeugführer aus dem Verkehr zu ziehen. Wenn Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen oder man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, kann der Führerschein schon ab 0,3 Promille entzogen werden.

Auch alkoholisierte Radfahrende laufen Gefahr, ihren Führerschein zu verlieren und sich im Strafverfahren verantworten zu müssen. Wer nach einer durchzechten Nacht wieder “raus” muss, sollte den “Restalkohol” nicht unterschätzen. In einer Polizeikontrolle am Vormittag fällt das sofort auf.

Für junge Fahrer unter 21 Jahren und für Führerscheinneulinge, die sich noch in der Probezeit befinden, gilt absolutes Alkoholverbot! Keine Kurzen für die Kurzen! Alkoholkonsum ist auch Thema beim Jugendschutz.

Die Polizei beteiligt sich über Karneval an Jugendschutzkontrollen und weist im Voraus auf die wichtigsten Regeln hin:

“Schnaps” ist unter 18 Jahren absolutes Tabu – das gilt auch für Mischgetränke.

Wer für unter 18-Jährige “branntweinhaltige” Getränke “besorgt”, muss mit Geldstrafen rechnen.

Bier und Wein sind erst ab 16 Jahren erlaubt.

Die Polizei im Kreis Euskirchen wünscht allen eine friedliche Karnevalszeit, viel Spaß beim Feiern und eine sichere Fahrt nach Hause!

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