Euskirchen (ots) – Kreis Euskirchen. Am kommenden Freitag, den 13. Mai ist Rauchmeldertag. Im Mittelpunkt der diesjährigen Kampagne der Feuerwehren stehen dabei die Eigentümer von Immobilien, die für die Installation der kleinen Lebensretter verantwortlich sind. Ende 2016 läuft die Übergangsfrist aus, bis zu der auch Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein müssen.
Statistisch gesehen kommt täglich bundesweit ein Mensch bei Feuern in Wohnungen und Häusern ums Leben. Der Großteil der Opfer verstirbt dabei an den Folgen der Freisetzung giftiger Rauchgase. Besonders wichtig ist daher die frühzeitige Erkennung eines Brandes, gerade auch zur Nachtzeit. So bleibt ausreichend Zeit zur Flucht. Vielfach können auch erhebliche Sachschäden durch die schnelle Ingangsetzung der Rettungskette vermieden werden.
Die Rauchmelderpflicht wurde im April 2013 in der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eingeführt. Dabei wurden Immobilieneigentümer zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Für Bestandsimmobilien gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016. Die Erstinstallation in Bestandswohnungen müssen Eigentümer vornehmen. Für die Pflege, Wartung und den Batteriewechsel ist in den Folgejahren der Mieter zuständig. Rauchwarnmelder müssen in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren angebracht werden. Das gilt übrigens sowohl für Eigentümer, die im selbstgenutzten Wohnraum leben, als auch für Vermieter.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite
www.rauchmelder-lebensretter.de
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- Rauchmelder: Rauchmelder-Lebensretter