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Informationen zur Nutzung der städtischen Spielplätze in Euskirchen

Nach der seit dem 04.05.2020 geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung ist die Nutzung öffentlicher Spielplätze ab dem 07.05.2020 wieder zulässig, worüber viele Kinder und Eltern sich sicher sehr freuen. Allerdings ist es auch hier wichtig, sich an die Hygiene- und Abstandsregelungen zu halten.

Begleitpersonen haben untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, soweit sie nicht Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner/innen, in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen oder die Begleitung einer minderjährigen und unterstützungsbedürftigen Person sind.

Für die städtischen Spielplätze in Euskirchen gilt, dass sich nur Kinder mit Begleitpersonen dort aufhalten dürfen. Pro Kind sind maximal zwei Begleitpersonen erlaubt. Personen, die an einer Vorerkrankung leiden oder für die Covid19-Erkrankung typische Symptome aufweisen, dürfen nicht als Begleitperson fungieren. Ebenfalls dürfen sich Kinder mit typischen Symptomen nicht auf den Spielplätzen aufhalten. Für Kinder mit einschlägigen Vorerkrankungen wird dringend von der Nutzung der Spielplätze abgeraten.

Die Kreisstadt Euskirchen weist auch im Zusammenhang mit den Spielplatzbesuchen auf die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlichten Hygieneregelungen hin, die auf der städtischen Homepage in den „Aktuellen Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus“ nachzulesen sind. Diese sollten natürlich auch im Zusammenhang mit den Spielplatzbesuchen eigenverantwortlich berücksichtigt werden.

Falls der bevorzugte „Stamm“-Spielplatz zu einem Zeitpunkt stark frequentiert ist, wird darum gebeten, auch auf etwas entferntere Spielplätze auszuweichen. Die Auflistung aller Spielplätze ist auf der städtischen Homepage in der Rubrik Leben in Euskirchen/Freizeit/Kinderspielplätze zu finden.

Die Bolzplätze sind nach der Coronaschutzverordnung als Sportanlagen zu sehen und bleiben demnach bis auf weiteres geschlossen. Dies gilt ebenso für den Multiplatz, die Trimm-Dich Geräte und den Wasserplanschbereich in den Erftauen sowie die Skater- und BMX-Anlagen in der Auelsburg.

Die Kreisstadt Euskirchen wird das Besucherverhalten kontrollieren und im Bedarfsfall die Nutzung der Kinderspielplätze durch weitere Auflagen regulieren.

Bildquellen:

  • Info: Euregiophoto