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Internationaler Fahndungserfolg – Nach Einbruchsversuch in Daun von Belgischer Polizei festgenommen

MITTELFRANKEN / TRIER  (Rheinland-Pfalz) / EUSKIRCHEN (Nordrhein-Westfalen) (ots) – In den frühen Nachmittagsstunden am Dienstag, 23. Juni 2015, versuchte ein aus Südost-Europa stammendes Einbrecher-Trio in ein Wohnhaus in Daun-Rengen (Rheinland-Pfalz) einzubrechen.

Von den anwesenden Eigentümern überrascht und in die Flucht geschlagen, flohen sie in einem Audi A6 mit irischen Kennzeichen zunächst durch die Eifel in Richtung der belgischen Grenze. Aufgrund polizeilicher Informationssysteme war der Trierer Polizei bekannt, dass ein gleichgelagerter Einbruchsversuch am selben Tag im Raum Euskirchen/NRW stattgefunden hatte. Auch hier waren drei Tatverdächtige mit einem “irischen Audi A 6” flüchtig.

Zur Fahndung nach den Tätern koordinierte die Einsatzleitzentrale des Polizeipräsidiums Trier Kräfte der eigenen Dienststellen, der Polizeihubschrauberstaffel, der Bundespolizei sowie der Polizei aus Nordrhein-Westfalen und Belgien. Hierdurch gelang es den Fahndern, das Fluchtfahrzeug in Belgien festzustellen. Gegen 17 Uhr konnten belgische Polizeibeamte das Fahrzeug im Raum Büttgenbach/Belgien stellen und die Insassen festnehmen.

Es handelt sich um zwei Männer (21 und 40 Jahre) und eine Frau (29 Jahre), die zunächst der Belgischen Justiz überstellt wurden.

Die ersten Ermittlungen, welche die Ermittlungsgruppe Banden-Wohnungseinbruchsdiebstahl (EG BandenWED) des PP Trier übernahm, begründeten den Verdacht, dass das Trio für mindestens vier weitere Wohnungseinbrüche in Rheinland-Pfalz infrage kommt.

Durch bundesweiten Informationsaustausch stellte sich heraus, dass die Tatverdächtigen zudem im Verdacht stehen, auch in Nordrhein-Westfalen drei Einbrüche verübt zu haben.

Besonders wertvolle Informationen steuerten die Ermittler der Besonderen Aufbauorganisation Wohnraumeinbruchsdiebstahl (BAO WED) des Polizeipräsidiums Mittelfranken bei. Die Beamten ermittelten bereits im Mai 2015 gegen die Insassen eines Audi A 6 mit irischem Kennzeichen. Schon damals wurde das Fahrzeug von den jetzt festgenommenen Südost-Europäern möglicherweise auf Beutezügen benutzt.

Nachdem diese ersten Ermittlungsergebnisse zusammengetragen waren, beantragte die Staatsanwaltschaft (StA) Trier einen Haftbefehl, den der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht (AG) Trier erließ. Nach einem Auslieferungsersuchen der StA Trier an die Belgischen Behörden konnten Beamte der EG BandenWED die Festgenommenen bereits am 25. Juni 2015 an der belgischen Grenze in Empfang nehmen. Sie wurden am 26. Juni dem Haftrichter des AG Trier vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaftbefehle anordnete. Die Beschuldigten wurden in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass international agierende Täterbanden weder vor Landes- und somit Polizeigrenzen, noch vor Staatsgrenzen Halt machen.

Der geschilderte Fahndungserfolg war nur möglich durch die schnelle und unkomplizierte Zusammenarbeit zwischen den Polizeien und Staatsanwaltschaften der Bundesländer und darüber hinaus mit den Polizeibehörden im benachbarten europäischen Ausland.

Robert Sandmann/n

Bildquellen:

  • Polizei Presse: OTS