Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen appelliert deshalb an die Bürger die Abfälle sortenrein zu trennen.
Im Folgenden können Sie sich über die richtige Befüllung der Biotonne informieren:
Was darf hinein?
– Küchenabfälle: Obst- und Gemüseabfälle, auch Bananen- und Zitrusschalen, verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung, Speisereste, jedoch kein Fisch und kein Fleisch, Kaffee- und Teesatz samt Filter, Eierschalen
– Gartenabfälle: Hecken-, Baum- und Rasenschnitt, verwelkte Blumen, Unkraut, Blumenerde, Laub
– Sonstiges: Federn, Haare, Nagelschnitt, Papierküchentücher, Papiertaschentücher, Sägespäne (unbehandelt)
In die Biotonne gehören nicht:
gekochte Fleisch- und Fischreste, Wurst, Knochen und Gräten, Leder, Zigarettenasche, Staubsaugerbeutel, Hygieneartikel wie Wattestäbchen, Windeln, Kunststoffmüllbeutel und kompostierbare Biofolienabfallbeutel, Fäkalien wie z. B. Kleintierstreu (Restmüll), Speiseöle (getrennte Sammlung – Abgabe am Schadstoffmobil oder Abfallwirtschaftszentrum möglich), Steine (Bauschutt), eingepackte Lebensmittel (Plastikverpackung: Gelbe Tonne, Inhalt Biotonne), Flaschendeckel (Gelbe Tonne), Kleidung, Textilien (Altkleidersammlung / Restmüll), Altglas (Altglascontainer)
Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen beantwortet gerne Fragen zum Thema (Telefon 02251 – 15 – 371 oder -241; E-Mail: abfallberatung@kreis-euskirchen.de).
Bildquellen:
- Störstoffe-Bioabfall-Textilien-Mehren: Kreis Euskirchen