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Kommunalaufsicht verhindert weiterhin die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Kreisstadt Euskirchen

Nachdem das Verwaltungsgericht Aachen am 30.07.2015 in einer Eilentscheidung festgestellt hatte, dass die Kreisstadt Euskirchen ihren am 05.03.2015 verabschiedeten ausgeglichenen Haushalt bekannt machen darf, hat die Kommunalaufsicht nun Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht in Münster erhoben.

 

Die Kreisstadt Euskirchen hatte sich mit einem Eilantrag gegen die Verfügung des Kreises Euskirchen, die der Kreisstadt Euskirchen die Bekanntmachung des Haushaltes 2015 versagt, gewandt, da diese von Bürgermeister Dr. Uwe Friedl als rechtswidrig angesehen wurde. Das Verwaltungsgericht hat diese Rechtsauffassung bestätigt und das Bekanntmachungsverbot aufgehoben.

 

„Nach den klaren und umfassenden Ausführungen des VG Aachen ist es mir unverständlich, dass der Kreis Euskirchen nun tatsächlich gegen dieses Urteil Beschwerde beim OVG Münster erhoben hat und damit weiterhin das Budgetrecht des Rates der Kreisstadt Euskirchen beschneidet“, so Bürgermeister Dr. Uwe Friedl.

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