Die Kreisstadt Euskirchen weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass weder die Feuerwehr noch eine andere Organisation befugt ist, die Installation der Rauchmelder in privatem Wohnraum zu überprüfen. Für die Installation der Rauchmelder sind allein die Hauseigentümer zuständig. Insofern sollte in diesem Zusammenhang niemand unbekannten Personen Zutritt zu seinen Wohnräumen gewähren.
In den sozialen Netzwerken kursieren aktuell Meldungen aus verschiedenen Bundesländern, dass sich Personen unter dem Vorwand, die Rauchmelder kontrollieren zu wollen, Zutritt zu Häusern und Wohnungen verschaffen wollten, vermutlich zur Vorbereitung von Straftaten. Allerdings ist kaum nachvollziehbar, in welchem Maße diesen Meldungen tatsächlich konkrete Fälle zugrunde liegen. In Euskirchen sind bisher weder bei der Polizei noch beim Ordnungsamt oder der Feuerwehr entsprechende konkrete Hinweise eingegangen.
Bei entsprechenden Vorkommnissen oder Beobachtungen sollte jedoch stets eine Information an die Kreispolizeibehörde erfolgen (Tel. 02251/7990).
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