Rauchmelder

Rauchmeldertag am Freitag, 13. November – Installationspflicht beachten

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Kreis Euskirchen (ots) – Am kommenden Freitag, 13. November, findet der bundesweite Rauchmeldertag statt, bei dem auch die Feuerwehren im Kreis Euskirchen für die Installation der kleinen Lebensretter im Wohnbereich werben. Sie können im Ernstfall Menschen vor der Ausbreitung giftiger Rauchgase warnen und ihnen vor allem nachts eine rechtzeitige Flucht vor einem Feuer ermöglichen. Zudem trägt eine frühe Branderkennung deutlich dazu bei, entstehende Sachschäden zu reduzieren.

2014 rückten die Feuerwehren im Kreis Euskirchen zu 374 Bränden aus. Dabei mussten die Einsatzkräfte bei Gebäudebränden trotz der bereits im April 2013 in Nordrhein-Westfalen eingeführten Rauchmelderpflicht wiederkehrend feststellen, dass längst nicht alle Haushalte mit den Geräten ausgestattet sind. Dies ist unter anderem auf die Übergangsfrist für Bestandsbauten, vielfach aber auch auf die Unkenntnis über die gesetzliche Vorgabe zurückzuführen.

Die Rauchmelderpflicht in NRW schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum Verlassen von Wohnräumen dient, die Installation von jeweils einem Rauchmelder vor. Vermieter und selbstnutzende Eigentümer müssen Rauchwarnmelder in den Wohnungen einbauen und in Betrieb setzen. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat hingegen der unmittelbare Besitzer, also der selbstnutzende Eigentümer oder Mieter, grundsätzlich selbst sicherzustellen. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet wurden, müssen bis zum Jahresende 2016 entsprechend ertüchtigt werden.

Gesetzlich vorgeschrieben für Rauchmelder sind das CE-Kennzeichen und die DIN-Angabe EN 14604. Dieser Mindeststandard reicht aber nicht aus, um einen qualitativ hochwertigen von einem einfachen Rauchmelder zu unterscheiden. Um Verbrauchern mehr Sicherheit bei der Auswahl eines Rauchwarnmelders zu geben, wurde das “Q” als ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder eingeführt. Rauchmelder mit “Q” vermeiden Fehlalarme, sind stabiler, langlebiger und sie haben eine fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer. Der jährliche Batterieaustausch wird also vermieden. “Q”-Rauchmelder gibt es ab rund 25 Euro im Handel. Für mehrgeschossige Wohnungen oder Häuser gibt es sowohl batterie-, als auch netzbetriebene Rauchmelder, die per Kabel oder Funk untereinander vernetzt werden können.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.rauchmelder-lebensretter.de

Bildquellen:

  • Rauchmelder: Rauchmelder-Lebensretter