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RÜGENWALDER MÜHLE ruft öffentlich den Artikel „Rügenwalder Teewurst grob” (167 g) zurück

Liebe Verbraucherinnen und Verbraucher,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie informieren:

Die RÜGENWALDER MÜHLE ruft öffentlich den Bedienungstheken-Artikel „Rügenwalder Teewurst grob” (167 g) im Darm mit der Chargen-Nummer WE 630102 – MHD: 03.03. bis 09.03.2016 zurück.

Bad Zwischenahn, 5. Februar 2016. Die Rügenwalder Mühle ruft hiermit öffentlich das Produkt „Rügenwalder Teewurst grob” (167 g) im Darm – mit der Chargen-Nr. WE 630102, Mindesthaltbarkeitsdatum: 03.03. bis 09.03.2016 – zurück, das als so genannte Bedienungsware an den Theken in Fleischerei-Fachgeschäften bzw. Supermärkten erhältlich ist. Im Rahmen einer planmäßigen Stichprobenkontrolle wurde eine mögliche mikrobielle Verunreinigung mit Verotoxin-bildenden Escherichia coli (VTEC) nachgewiesen.

Bitte beachten Sie: Es handelt sich ausschließlich um kleinstückige, offene Thekenware im 167 Gramm-Darm (grobe Teewurst), die im ganzen Stück mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Chargennummer bedruckt verkauft wird. Abgepackte Selbstbedienungsprodukte (wie z. B. Teewurst im Frischebecher) sind nicht von dem Rückruf betroffen. Alle anderen Produkte der Rügenwalder Mühle sind ebenfalls nicht betroffen.

Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes und in Abstimmung mit den Behörden hat die Rügenwalder Mühle die Rückholung aus dem Handel bereits veranlasst. Vom Verzehr der Produkte aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten. Betroffene Verbraucher werden gebeten, sich an das Service-Telefon der Rügenwalder Mühle (0 44 03 / 66 – 345) zu wenden.

Das Unternehmen bedauert mögliche Unannehmlichkeiten, die mit dieser Maßnahme verbunden sind.

Bildquellen:

  • csm_produktrueckruf201602c: Rügenwalder Mühle