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Schüler angesprochen?

Weilerswist (ots) – Die Polizei Euskirchen geht Hinweisen nach, wonach Schüler aus Weilerswist auf ihrem Schulweg durch einen unbekannten Mann aus einem dunklen Pkw angesprochen worden sein sollen.

Entsprechende Ermittlungen sind aufgenommen.

Die betroffenen Schüler werden im Beisein ihrer Eltern durch die Kriminalpolizei angehört.

Es wird derzeit eine strafrechtliche Relevanz geprüft.

Zusätzlich stehen die Kollegen des Weilerswister Bezirksdienstes Schülern, Eltern und Schulvertretern bei Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Polizei Euskirchen bittet darum, folgendes zu beachten:

Das bloße Ansprechen von Kindern stellt für sich gesehen noch keine Straftat dar. Selbst das Anbieten von Süßigkeiten oder ähnlichem muss nicht zwingend eine Vorbereitungshandlung zu einer Straftat sein. Es könnte sich auch um eine unbedachte, jedoch unkluge Geste eines Erwachsenen handeln.

Gleichwohl kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Kinder angesprochen werden und nicht klar ist, was mit dem Ansprechen bezweckt wird.

Daher nimmt die Polizei jeden dieser Hinweise sehr ernst.

Die Polizei Euskirchen gibt folgende Ratschläge:

   - Wenden Sie sich an die Polizei und melden Sie verdächtige 
     Wahrnehmungen. 
   - Streuen Sie keine ungesicherten Informationen, besonders nicht 
     über die sozialen Medien. Diese verselbständigen sich und führen
     eher dazu Eltern und Kinder zu verängstigen. 
   - Geben Sie ihren Kindern Verhaltenshinweise, wie nicht mit 
     fremden Personen mitzugehen oder in fremde Fahrzeuge 
     einzusteigen. 
   - Treffen Sie Absprachen mit ihrem Kind und halten Sie diese ein, 
     denn das Kind lernt vom Vorbild. Erklären Sie ihrem Kind, wo Sie
     für es jederzeit zu erreichen sind. 
   - Üben Sie mit ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen
     verhalten soll. Es sollte sich nicht scheuen, andere Erwachsene 
     um Hilfe zu bitten und auf sich aufmerksam machen. 
   - Ihr Kind sollte die Notrufnummer 110 kennen. Erklären Sie ihm, 
     dass es bei Gefahr auch ohne Guthaben vom Handy aus die Polizei 
     rufen kann. 

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