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Stellungnahme der Kreisstadt Euskirchen zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans

Stellungnahme der Kreisstadt Euskirchen zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans

Mit Datum vom 16.3.2016 hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 veröffentlicht. Die Öffentlichkeit ist aufgefordert, innerhalb der nächsten Wochen Stellung zu nehmen. Dies hat Bürgermeister Dr. Uwe Friedl für die Kreisstadt Euskirchen mit Schreiben vom 30.03.2016 getan, da die Stadt mit dem Projekt 211-NW, B 56n, Ortsumgehung Euskirchen, vom Bundesverkehrswegeplan betroffen ist. Dieses Projekt wurde im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 in den „Weiteren Bedarf“ herabgestuft.

Trotz der vielen zu berücksichtigenden Maßnahmen bittet die Kreisstadt Euskirchen in ihrer Stellungnahme eindringlich um die Wiederaufnahme des Projektes 211-NW, B56n in den vordringlichen Bedarf. Dieser vordringliche Bedarf des Projektes B 56n, Ortsumgehung Euskirchen, zeigt sich bereits durch die Geschichte der Maßnahme. Die B56n wurde Ende der 1970er Jahre als Autobahnprojekt A 56 gestartet. Das Projekt stand so kurz vor der Umsetzung, dass die Bodenordnung vollzogen und bereits Brücken errichtet wurden. Leider hat der benachbarte Rhein-Sieg-Kreis das Projekt nicht weiter fortgeführt. Daraufhin sollte das Projekt als Bundesstraßenprojekt B 56n entwickelt werden. Durch einen Formfehler scheiterte die Maßnahme vor Gericht und wurde daher bis heute nicht umgesetzt. Dies ändert jedoch nichts am dringenden Bedarf für dieses Projekt.

Der Verkehr fließt heute durch die nördliche Kernstadt Euskirchens über den Jülicher Ring und den Keltenring. Eine Verkehrsuntersuchung aus dem Jahre 2015 hat festgestellt, dass die Verkehrsqualitäten an einigen Knotenpunkten bereits mangelhaft sind (Qualitätsstufe E nach HBS, 15.000 bis 20.000 KFZ/d). Ab Stufe D werden üblicherweise umgehend Maßnahmen ergriffen. In diesem Fall steht nur die seit Jahren geplante Ortsumgehung Euskirchen als einzig wirksame Maßnahme zur Verfügung. Insofern stellt das Projekt der B 56n nicht nur einen vordringlichen Bedarf dar, sie würde auch einen Engpass beseitigen.

Das Projekt entspricht im Übrigen wesentlichen Zielen, die im Bundesverkehrswegeplan formuliert wurden, wie Verbesserung Verkehrsfluss/Engpassbeseitigung, Erhöhung der Verkehrssicherheit, Verlagerung auf Teilnetze und Verkehrswege mit höherer Verkehrssicherheit, Reduktion der Emissionen von Schadstoffen und Treibhausgasen, Verbesserung der Lebensqualität einschließlich der Lärmsituation in Regionen und Städten, Entlastung von Orten und Menschen und Erschließung städtebaulicher Potenziale.

Die Planung ist für die Ortsumgehung fertig gestellt und liegt seit 2013 dem Landesverkehrsminister sowie dem Bundesverkehrsminister vor. Im Gegensatz zu einigen Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs, z. B. die B 64n östlich von Münster, ist die B 56n deutlich weiter fortgeschritten und könnte somit zügig umgesetzt werden. Sie würde die laufenden Arbeiten an der B 56 in Düren sinnvoll ergänzen und die bisherigen Planungen würden nicht vergeblich erstellt worden sein.

Daher bittet der Bürgermeister den Bundesminister eindringlich, das Projekt 211-NW, B 56n, Ortsumgehung Euskirchen, wieder in den vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung aufzunehmen. „Mir ist bewusst, dass zahlreiche Wünsche zum Bundesverkehrswegeplan vorgetragen werden. Ich bin jedoch überzeugt, dass kein zweites Projekt des Weiteren Bedarfs soweit fortgeschritten ist und eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf uneingeschränkt rechtfertigt.“ so das Fazit von Bürgermeister Dr. Friedl.

Bildquellen:

  • Info: Euregiophoto