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Streik der GDL ab heute 21 Uhr bis morgen 6 Uhr

Streikankündigung der GDL
Die GDL hat für heute Abend ab 21 Uhr bis Mittwoch, 6 Uhr, zu einem neunstündigen, flächendeckenden Streik aufgerufen – ab 18 Uhr kostenlose Servicenummer geschaltet.
Der GDL-Streik wird sich bundesweit auf den Nah-, Fern- und Güterverkehr auswirken. Damit die Kunden am Dienstagabend noch ihre Reiseziele erreichen, empfiehlt die DB, Züge zu benutzen, die vor 21 Uhr im Zielbahnhof eintreffen. Die Folgen der Arbeitsniederlegungen werden auch am Mittwoch nach Streikende um 6 Uhr zu spüren sein. Es ist mit erheblichen Beeinträchtigungen im morgendlichen Berufsverkehr zu rechnen.

Voraussichtlich wird es Auswirkungen bis in die Mittagsstunden geben. Da die GDL erneut keine Informationen über die bestreikten Züge zur Verfügung stellt, bittet die DB um Verständnis, dass Auskünfte über Ausfälle und mögliche Ersatzverkehre erst nach Streikbeginn möglich sind. Die DB wird zusätzlich mehrere hundert Mitarbeiter einsetzen, vor allem beim Service-Personal in den Bahnhöfen, in den Betriebszentralen und Transportleitungen sowie bei der Reisendeninformation.

Zusätzlich zur allgemeinen Servicenummer unter 0180 6 99 66 33 (20ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60ct/Anruf) schaltet die DB ab heute 18 Uhr eine kostenlose Servicenummer unter 08000 99 66 33.
Kostenfreie Erstattungen von Fahrkarten aufgrund streikbedingter Zugausfälle
Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, bietet die Deutsche Bahn die Möglichkeit, ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen und bei Online-Tickets über www.bahn.de kostenlos erstatten zu lassen. Alternativ können Reisende den nächsten – auch höherwertigen – Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben.

Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der Deutschen Bahn können die von streikbedingten Zugausfällen betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten kommen die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zur Anwendung.

Die Mitarbeiter in den DB Reisezentren und an der DB Information helfen bei Fragen gerne weiter.

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