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Verfahren zur Ortsentwicklung Kuchenheim schreitet voran

Aufstellung einer Sanierungssatzung und Beantragung von Städtebauförderungsmitteln beschlossen

Nach dem Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts (IHK) für Kuchenheim durch den Rat der Kreisstadt Euskirchen am 15.12.2015 hat die Verwaltung den Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Mit einem Förderbescheid ist nach Aussage der Bezirksregierung frühestens Mitte 2016 zu rechnen. Bei einer Förderzusage können öffentliche und private Maßnahmen zur Attraktivierung Kuchenheims mit öffentlichen Geldern gefördert werden.

Das zentrale Ziel des Integrierten Handlungskonzeptes, dessen Umsetzung bis mindestens 2020 mit Fördermitteln finanziell unterstützt werden soll, ist die Wiederbelebung und Verschönerung des historischen Kuchenheimer Ortskerns, damit dieser seine Funktion als lebendiges Zentrum und gesellschaftlicher Mittelpunkt wieder erfüllen kann. Hierzu sind zahlreiche Maßnahmen geplant, wie etwa die Umgestaltung des Marktes, des Nikolausgässchens sowie des historischen Kirchenumfeldes inklusive des Bereiches Buschstraße/Zur Tomberger Mühle.

Die vielen Anregungen aus den Beteiligungsveranstaltungen, von denen ein großer Teil berücksichtigt worden ist, bilden eine wesentliche inhaltliche Grundlage des Konzeptes. Im Zuge der Planungen zu den einzelnen künftig anstehenden Maßnahmen werden weitere Beteiligungen durchgeführt, um die einzelnen Baumaßnahmen mit der betroffenen Bevölkerung abzustimmen und weiterzuentwickeln.

Voraussetzung für den Bezug von Städtebaufördermitteln ist neben dem Integrierten Handlungskonzept eine Sanierungssatzung mit zugehörigem Sanierungsgebiet. Deshalb hat der Ausschuss für Umwelt und Planung am 08.12.2015 den Beschluss zur Einleitung eines förmlichen Sanierungsverfahrens gefasst. Ebenso beschlossen wurde die Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger.

Nachteilige Auswirkungen für die Betroffenen sind durch die Durchführung der vereinfachten Sanierung nicht zu erwarten. Vielmehr wird den einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern auf diese Weise ein Anreiz geboten, in die Modernisierung und Instandsetzung ihrer privaten Gebäude zu investieren, da neben den direkten Fördermöglichkeiten über die Städtebauförderung in Sanierungsgebieten steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten genutzt werden können.

Die Sanierungssatzung Kuchenheim mit dazugehöriger Begründung liegt vom 28.12.2015 bis einschließlich 01.02.2016 im Rathaus Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, Zimmer 271 (2. OG), zu folgenden Zeiten aus:

montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie

dienstags und donnerstags von 8.30 bis 16.30 Uhr

Stellungnahmen können während der o. a. Frist schriftlich oder zur Niederschrift in der Planungsabteilung vorgebracht werden. Sie können auch per eMail übersandt werden an pbienstein@euskirchen.de. Es ist stets die vollständige Adresse des Absenders anzugeben.

Darüber hinaus können das Integrierte Handlungskonzept sowie die Informationen zur Sanierungssatzung ab sofort auch auf der Homepage der Kreisstadt Euskirchen (www.euskirchen.de) unter Wirtschaft & und Bauen / Planen und Bauen / Ortsentwicklung Kuchenheim abgerufen werden.

Bildquellen:

  • Info: Euregiophoto