die gruenen

Windenergie Blankenheim – Hier scheiden sich die Geister

Seit vielen Jahren befassen sich die politischen Gremien in der Gemeinde Blankenheim mit dem Thema „Erneuerbare Energie“ – derzeit insbesondere mit der Windkraft und der damit verbundenen Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen. Da Windenergieanlagen zu den im Außenbereich privilegierten Bauvorhaben zählen, besteht ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf die Zulassung eines Errichtungsvorhabens, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bedingt durch diese Privilegierung besteht jedoch die Gefahr, dass eine unkoordinierte Ansiedlung von Windkraftanlagen innerhalb der gesetzlichen Kriterien in den Außenbereichen einer Kommune stattfindet. Heißt, dass einzelne Windkraftanlagen „wild“ über die gesamte Fläche der Kommune verteilt errichtet werden können ohne die Kriterien, wie z. B. den Mindestabstand zur Wohnbebauung, ausweiten zu können.

 

Damit Kommunen die Möglichkeit der räumlichen Steuerung für die Errichtung von Windenergieanlage haben, kann diese im Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für die Windenergie ausweisen. Mit dieser Ausweisung ist der Bau von Windrädern außerhalb dieser Flächen in der Regel unzulässig. Hierzu können zusätzlich zu den gesetzlichen weitere sogenannte weiche Tabuzonen festgelegt werden. Mit diesen steht der Kommune ein wichtiges Steuerungselement zur Verfügung, welches ihr ermöglicht, selbst Kriterien für den Ausschluss von Flächen festzulegen. Doch müssen diese Kriterien genau abgewogen und städtebaulich begründet werden können, damit sie in einem möglichen Rechtsstreit nicht ihre Gültigkeit verlieren. Dies bedeutet, dass von einer Kommune festgelegte Kriterien, die zu einer Verhinderung der Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen führen von Gerichten für ungültig erklärt werden können. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen auf offenem Gelände (Wiese, Feld, etc.) Vorrang vor Forst- und Wald haben. Fallen durch die Festlegung von zu hohen Mindestabständen zu viele dieser Flächen heraus, kann dies ebenfalls dazu führen, dass von einer „Verhinderungstaktik“ ausgegangen wird.

Weiche Tabuzonen in der Kommune

Innerhalb der Gemeinde Blankenheim sollen Windkraftkonzentrationszonen ausgewiesen werden, damit uns das Steuerungselement von weichen Tabukriterien zum Schutz von Mensch, Tier und Natur nicht verloren geht. Insbesondere wurde im Ausschuss für Gemeindeentwicklung am 28. Mai 2015 ein Mindestabstand von 800 m zur Wohnbebauung beschlossen, der fast doppelt so hoch ist, wie der gesetzliche mit 450 m. Zur Debatte stand ebenfalls, einen Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung zu beschließen. Dabei besteht jedoch aus rechtlicher Sicht die Gefahr, dass mit diesem Kriterium zu viele Potentialflächen in unserer Gemeinde aus dem Raster fallen, was zur oben aufgeführten Problematik der Ungültigkeit und den damit verbunden Folgen führen kann.

Da neben den rechtlichen Bedingungen insbesondere der Schutz von Mensch, Tier und Natur für uns GRÜNE im Vordergrund steht, haben wir uns intensiv mit den möglichen Auswirkungen von Windenergieanlagen befasst. Sehr häufig wird im Zusammenhang mit Windenergieanlagen die Belastung durch Infraschall ins Gespräch gebracht. Wissenschaftlich durchgeführte akustische Messungen in direkter Umgebung von Windrädern ergeben einen messbaren Wert, der jedoch deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Bereits bei einem Abstand von 500 m ist in der Regel kein Unterschied zwischen „Anlage an“ und „Anlage aus“ mehr messbar. In der Nähe von Autobahnen und Schnellstraßen oder Wäldern ist der Infraschall einer Windkraftanlage gegen das Hintergrundgeräusch nicht messbar. In direkter Umgebung von Windenergieanlagen ist ein hörbares Betriebsgeräusch wahrnehmbar, welches bei sehr geringem Abstand zu einer erheblichen Belästigung führen kann. Um diesbezüglich auf der sicheren Seite zu stehen, ist eine Ausweitung der Mindestabstände zur Wohnbebauung von den gesetzlichen 450 m auf 800 m, wie in unserer Kommune beschlossen – wichtig und ebenso richtig. Zudem gelten die Bestimmungen des Bundes-Immisionsschutzgesetzes, auf deren Einhaltung jeder Einzelfall zu prüfen ist.

Bildquellen:

  • die_gruenen: Bundesverband von Bündnis 90/Die Grünen