Euskirchen (ots) – Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle fiel der Besatzung eines Streifenwagens am Sonntagabend gegen 21.50 Uhr ein Pkw-Fahrer aus Köln auf. Ein Aufenthalt in einem Schwimmbad wurde dem 34-Jährigen deshalb zum Verhängnis, weil er das ein oder andere alkoholische Getränk zu sich nahm und trotzdem ins Auto stieg. Ein Test ergab einen Wert von fast 0,6 Promille. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet, eine Weiterfahrt untersagt.
Schwimmbad-Besuch mit Folgen
- von Presse-Eifel