Beamten der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier stoppten am gestrigen Mittag auf der BAB A-60 bei Spangdahlem einen Holztransport aus Luxemburg, welcher mit Buchenstämmen beladen war. Der Holztransport war auf dem Weg nach Belgien in ein Sägewerk und schon der erste äußerliche Eindruck lies nichts Gutes erahnen.
Im Rahmen der Kontrolle erhärtete sich dann bei dem Holztransport weiter der Verdacht, dass dieser deutlich überladen sein könnte. Die deutliche Überladung bestätigte sich bei einer Verwiegung auf einer Waage, denn es wurde bei dem Holztransport ein Gesamtgewicht von über 52 Tonnen, über 30% Überladung, festgestellt.
Die Weiterfahrt wurde umgehend untersagt und erst wieder gestattet, nachdem der Fahrer einen Teil der Buchenstämme an geeigneter Örtlichkeit abgeladen hatte und auf ein etwaiges Gesamtgewicht von den erlaubten 40 Tonnen hatte. Zudem wurde auch aufgrund der erhöhten Diebstähle von Holz aus Wäldern überprüft, ob der Transport seine Rechtmäßigkeit hat. Dies war gegeben. Den Fahrer erwartet nun ein hohes Bußgeld und gegen das Unternehmen, wird ein Verfahren eingeleitet, wobei der erzielte Frachterlös eingezogen wird.
Im Rahmen weiterer Kontrollmaßnahmen wurde bei einem deutschen Gefahrguttransport auf der BAB A-1 bei Salmtal eine unzureichende Kennzeichnung der orangefarbenen Warntafeln am Sattelzug festgestellt. Gemäß den Bestimmungen des ADR / Gefahgutrechts müssen gefährliche Güter entsprechend mit orangefarbene Warntafeln gekennzeichnet werden.
Nachdem die unzureichende Kennzeichnung in Ordnung gebracht wurde, konnte die Weiterfahrt gestattet werden. Alleine die unzureichende Kennzeichnung des Gefahrguttransports zieht ein Bußgeld von bis zu 300 EUR für Fahrer und Beförderer nach sich.
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