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Polizeibehörde mit neuer Technik

53879 Euskirchen (ots) – Durch neue Software ist die
Kreispolizeibehörde Euskirchen seit März 2014 in der Lage, Daten für
Ordnungswidrigkeitsverfahren online der Kreisbußgeldstelle zu
übermitteln. Darüber hinaus gibt es seit April 2015 auch für den
Versand von schriftlichen Verwarnungen der Polizei eine Neuerung:
Neben dem Versand der schriftlichen Verwarnung als Standardbrief ist
es nun möglich, dass der Versand als sogenannter elektronischer
E-Postbrief erfolgt. Voraussetzung ist, dass der Adressat sich als
Teilnehmer am Service “E-Post Brief” bei der Deutschen Post AG hat
registrieren lassen. Die elektronische Zustellung als E-Post Brief
erfolgt mit der Absenderkennung “Polizei Nordrhein-Westfalen”. Die
schriftliche Verwarnung ist dem E-Post Brief als PDF Dokument
angehängt. Die Versandform E-Post Brief ist ebenso rechtskonform wie
der Versand als Standardbrief in bisher klassischer Papierform.

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  • Polizei Pressestelle: Polizei