Die Kreisstadt Euskirchen weist im Hinblick auf das bevorstehende Silvesterfeuerwerk darauf hin, dass nach § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.
Hinweis zum Silvesterfeuerwerk
- von Presse-Eifel
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